RSV-Welle erfüllt Ausnahmetatbestand der PpUGV

MAGS NRW vermittelt zwischen und Kassen

Gespräche unter Moderation des MAGS NRW haben zu einer Positionierung der Kassenseite bezüglich Ausnahmeregelung der während der aktuellen -Welle in den Kinderkliniken geführt. Die Kostenträger haben sich bereit erklärt, die RS-Virus-Infektionswelle als eine „Epidemie“ anzu­erkennen. Damit wäre der Ausnahmetatbestand nach § 7 Satz 1 Ziffer 2 der PpUGV grund­sätzlich erfüllt, womit betroffene dies bei den Kostenträgern anzeigen sollten. […]

Quelle: GKinD

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