Referentenentwurf einer Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen für das Jahr 2019

Bundesgesundheitsministerium

Die Untergrenzen werden per Ersatzvornahme durch die - (PpUGV) festsetzt. Das entsprechende Verordnungsverfahren dazu wurde am 23. August 2018 eingeleitet. Die Verordnung soll am 1. Oktober 2018 in Kraft treten. Die Pflegepersonaluntergrenzen werden ab dem 1. Januar gelten. Mit der Ersatzvornahme reagiert das Bundesgesundheitsministerium auf das Scheitern der Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und zu dem Thema. […]

Download: Bundesgesunheitsministerium (PDF, 215KB)

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