Referentenentwurf der PpUGV 2020 – Was ist neu?

Eine Kurzzusammenfassung der geplanten Änderungen des PpUGHV

Wie bereits 2018 scheiterten auch 2019 die Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner (DKG, GKV) zu einer Vereinbarung von Pflegepersonaluntergrenzen ab dem Jahr 2020. Somit nimmt das Bundesministerium für Gesundheit Soziales und Familie (BMGSF) eine Ersatzvornahme vor, welche im Referentenentwurf vorliegt:

Es sollen 4 weitere Bereiche als pflegesensitiv eingestuft werden. Die geplanten Versorgungsschlüssel (Patienten-Pflegenden-Ratio) für den Tag- und Nachtdienst befinden sich in Klammern hinter den Bereichen:Herzchirurgie (7:1 / 15:1), Neurologie (10:1 / 20:1) , Stroke-Units (3:1 / 5:1) , Neurologische Frührehabilitation (5:1 / 12:1).

Weiterhin sollen ab 2021 die Untergrenzen für die Intensivpflege auf tagsüber 2:1 und nachts auf 3:1 verändert werden.

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