Referentenentwurf der PpUGV 2020 – Was ist neu?

Eine Kurzzusammenfassung der geplanten Änderungen des PpUGHV

Wie bereits 2018 scheiterten auch die Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner (DKG, ) zu einer Vereinbarung von Pflegepersonaluntergrenzen ab dem Jahr . Somit nimmt das Bundesministerium für Gesundheit Soziales und Familie (BMGSF) eine Ersatzvornahme vor, welche im Referentenentwurf vorliegt:

Es sollen 4 weitere Bereiche als pflegesensitiv eingestuft werden. Die geplanten Versorgungsschlüssel (Patienten-Pflegenden-Ratio) für den Tag- und Nachtdienst befinden sich in Klammern hinter den Bereichen:Herzchirurgie (7:1 / 15:1), Neurologie (10:1 / 20:1) , Stroke-Units (3:1 / 5:1) , Neurologische Frührehabilitation (5:1 / 12:1).

Weiterhin sollen ab 2021 die Untergrenzen für die Intensivpflege auf tagsüber 2:1 und nachts auf 3:1 verändert werden. […]

Quelle: Pflegeberufekammer

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