Probleme bei der Anpassung der Gehälter auf Tarifniveau in der außerklinischen Intensivpflege

Was ist bei Vergütungsverhandlungen zu beachten?

Bekanntlich schließen der außerklinischen Intensivpflege mit den (derzeit noch einzeln, zukünftig mit den Krankenkassen gemeinsam und einheitlich) Verträge über die , in denen dann auch die geregelt wird. Gemäß. § 132l Abs. 5 S. 2 SGB V n.F.(§ 132a Abs. 4 Satz 7 SGB V a. F) kann dabei die Bezahlung von Gehältern zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nicht als unwirtschaftlich durch die Krankenkassen abgelehnt werden. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Leistungserbringer berechtigt sind Gehälter bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen an ihre Mitarbeiter zu zahlen und dies durch die refinanziert werden muss. […]

Quelle: VOELKER-Gruppe

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