PpUGV – Klarstellung zu den Übermittlungsfristen der Jahresmeldungen 2020 und 2021

Die und der -Spitzenverband haben sich auf ein gemeinsames Verständnis zu den Übermittlungsfristen der Krankenhäuser für die Jahresmeldung 2020 und 2021 sowie des Wirtschaftsprüfertestates an die Vertragsparteien nach § 11 geeinigt. Diese stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung. […]

Download: Klarstellung der Selbstverwaltung zu den Übermittlungsfristen für die Jahresmeldung vom 14.06.2021 (PDF, 81KB)

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