PpUGV 2021: Gute Regelungen mit Konkretisierungsbedarf

Ab dem 1. Januar 2021 soll die die - (PpUGV) wieder vollumfänglich in Kraft treten. Wegen der - war die PpUGV zunächst ganz und seit August 2020 immer noch in Teilen für sechs pflegesensitive Krankenhausbereiche ausgesetzt worden. Der begrüßt in seiner Stellungnahme für die Anhörung am 7. Oktober 2020, dass die PpUGV ab dem nächsten Jahr, ergänzt um drei weitere pflegesensitive Bereiche, wieder voll greifen soll, wünscht sich aber an einigen Stellen konkretere Regeln. […]

Quelle: AOK Bundesverband

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