Pflegepersonaluntergrenzen

Info zur PpUGV sowie Bewertung und Ausblick – aus Das Krankenhaus 11/2018

Aufgrund einer ministeriellen Verordnung im Rahmen einer Ersatzvornahme werden ab dem 1. Januar 2019 in pflegesensitiven Bereichen der Krankenhäuser Pflegepersonaluntergrenzen gelten, die vom 2. Quartal 2019 an auch sanktionsbewehrt sein werden. Für die Krankenhäuser bedeutet dies erneut Zuwachs an Dokumentations-Belastung und – falls das notwendige Pflegepersonal am Markt nicht verfügbar ist – finanzielle Verluste durch Sanktionen oder eine Einschränkung der Patientenzahlen in diesen Bereichen. Insbesondere in der Intensivmedizin kann es hierbei für Patienten zu kritischen Engpässen kommen […]

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