Pflegepersonaluntergrenzen
Info zur PpUGV sowie Bewertung und Ausblick – aus Das Krankenhaus 11/2018
Aufgrund einer ministeriellen Verordnung im Rahmen einer Ersatzvornahme werden ab dem 1. Januar 2019 in pflegesensitiven Bereichen der Krankenhäuser Pflegepersonaluntergrenzen gelten, die vom 2. Quartal 2019 an auch sanktionsbewehrt sein werden. Für die Krankenhäuser bedeutet dies erneut Zuwachs an Dokumentations-Belastung und – falls das notwendige Pflegepersonal am Markt nicht verfügbar ist – finanzielle Verluste durch Sanktionen oder eine Einschränkung der Patientenzahlen in diesen Bereichen. Insbesondere in der Intensivmedizin kann es hierbei für Patienten zu kritischen Engpässen kommen […]
Download: DKG (PDF, 682KB)







Letzte Kommentare
Wir schließen uns der Bewertung und Einschätzung der DDG zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses uneingeschränkt an
(...) Hinweis der Redaktion: Dieser Kommentar wurde aus rechtlichen Gründen entfernt bzw. angepasst. Persönliche Erfahrungen können geteilt werden, jedoch dürfen …
Die geplante Streichung der Meistbegünstigungsklausel würde – wie Reinhard Schaffert richtig hervorhebt – nicht nur kurzfristig 1,8 Milliarden Euro entziehen, …
genau diese Systematik beobachten wir auch in unserem Klinikum. Neben diesem, werden auch immer häufiger per § 301 REchnungen abgewiesen, …