Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung ab 2021 mit neuen pflegesensitiven Bereichen

Neue Vorgaben für den Personaleinsatz von - und Pflegehilfskräften

Ab Februar 2021 tritt die - () wieder vollumfänglich in Kraft. Darüber hinaus wurden im Zuge einer Neufassung der PpUGV die verschärft sowie weitere vier Geltungsbereiche benannt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Änderungen ab Februar 2021. Dargestellt wird das Verhältnis von zu einer Pflegekraft. […]

Quelle: Solidaris

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