Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung 2021

Ausweitung der um vier weitere pflegesensitive Bereiche

Im März wurde die PpUGV aufgrund der - zwecks Entlastung der vorerst ausgesetzt. Nachdem diese allerdings im Mai wieder schrittweise zurück zum Regelbetrieb übergehen konnten, gilt die PpUGV für die Intensivmedizin und seit dem 1. August wieder. Für alle weiteren pflegesensitiven Bereiche bleibt es bei einer Aussetzung bis zum 31. Januar 2021.

Im Rahmen der der PpUGV wurden nun vier zusätzliche pflegesensitive Bereiche aufgenommen, sodass künftig bereits zwei Drittel des Behandlungsgeschehens aller Krankenhäuser unter die fallen. […]

Quelle: Curacon

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