„Pflegepersonaluntergrenzen sind kein Ersatz für Krankenhausplanung“

Der BDI fordert eine ehrliche Debatte über den Einsatz von Mindestvorgaben zur Krankenhausplanung.

„Die Intention der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG), die der Kolleginnen und Kollegen im zu verbessern, ist absolut richtig. Nicht umsonst haben wir als BDI ein ähnliches Instrument auch für den ärztlichen Dienst gefordert. Denn auch hier hat die Arbeitsverdichtung stark zugenommen. Mindestvorgaben müssen aber immer Hand in Hand mit einer bedarfsgerechten Krankenhausplanung gehen. Sonst laufen wir Gefahr, unsere knappen Ressourcen an den falschen Stellen einzusetzen“, stellt BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck klar.

„Das Aussetzen der PpUG auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, dass diese starren Vorgaben kein geeignetes Mittel für eine bedarfsgerechte Personalbemessung sind. Stattdessen hat der Gesetzgeber ein weiteres Bürokratiemonster erschaffen. Dabei müssten wir gerade Dokumentationspflichten abbauen, um wieder mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten zu haben“, so Neumann-Grutzeck weiter. […]

Pressemitteilung: Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) (PDF, 160KB)

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