Pflegepersonaluntergrenzen (PpUGV) – 2020

Zwischenzeitlich liegt der des Bundesministeriums für Gesundheit () für eine zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern vor. Hierdurch soll die bisherige vom 05.10.2018 abgelöst werden. Die Ersatzvornahme durch das Ministerium wurde notwendig, nachdem sich die Vertragsparteien auf Bundesebene (erneut) nicht einigen konnten. […]

Einige Bestimmungen entsprechen den bisher bekannten Vorgaben in der PpUGV. Auf einige wesentliche Neuerungen ist hinzuweisen […]

Quelle: Anwaltskanzlei Quaas & Partner

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