Pflegepersonaluntergrenzen – (k)ein Maßstab für den Sanitätsdienst der ­Bundeswehr

Ausschlaggebend für die aktuellen Debatten um die personelle Ausstattung von Pflegekräften ist die Gesetzgebung der regierenden Koalitionsparteien. Seit dem 01. Januar ist die Verordnung zu den Pflegepersonaluntergrenzen (PpUGV) in Kraft, welche verbindliche Vorgaben für Mindestbesetzungen von und Pflegehilfskräften in zunächst „pflegesensitiven“ Bereichen in einem Krankenhaus vorgibt. Im nachfolgenden Artikel wird aus Sicht der Pflegedienstleitung des Bundeswehrkrankenhauses beleuchtet, warum die erlassene PpUGV ein Mindeststandard ist und somit ein Minimum für die darstellt. Doch darf dies für den Sanitätsdienst der der Maßstab, gemessen an unserem Auftrag sein?

Quelle: Wehrmed

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