Pflegepersonaluntergrenzen – (k)ein Maßstab für den Sanitätsdienst der ­Bundeswehr

Ausschlaggebend für die aktuellen Debatten um die personelle Ausstattung von Pflegekräften ist die Gesetzgebung der regierenden Koalitionsparteien. Seit dem 01. Januar 2019 ist die zu den Pflegepersonaluntergrenzen () in Kraft, welche verbindliche Vorgaben für Mindestbesetzungen von Pflegepersonal und Pflegehilfskräften in zunächst „pflegesensitiven“ Bereichen in einem vorgibt. Im nachfolgenden Artikel wird aus Sicht der des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg beleuchtet, warum die erlassene PpUGV ein Mindeststandard ist und somit ein Minimum für die darstellt. Doch darf dies für den Sanitätsdienst der Bundeswehr der Maßstab, gemessen an unserem Auftrag sein?

Quelle: Wehrmed

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