Pflegepersonaluntergrenzen 2021

Weitere wurden per Verordnung vom 09.11. festgelegt, die ab dem 01.02.2021 verbindlich einzuhalten sind.

Zudem wurden die Selbstverwaltungspartner gesetzlich beauftragt, bis zum 01.01.2021 weitere pflegesensitive Bereiche in Krankenhäusern festzulegen sowie für diese weiteren Bereiche Pflege- bis zum 31.08.2021 zu vereinbaren. Auch hierzu hat die das Scheitern erklärt. Das Gesetz sieht eine Ersatzvornahme durch das BMG vor. […]

Quelle: GKV-Spitzenverband

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