Pflegepersonal: Festgelegte Prämienauszahlung muss quartalsweise erfolgen

Bundeskabinett einigt sich bei von Corona-Sonderprämien – Selektion darf bei Auszahlung von Boni nicht stattfinden

Ich freue mich darüber, dass die Diskussionen rund um die Finanzierung der Corona-Sonderprämien etwas zielorientierter geführt werden. Nach dem unnötigen Hin und Her der letzten Wochen konnte sich die Politik endlich auf einen Gehaltsbonus einigen, der nach dem Willen der Länder und der Arbeitgeber steuerfrei zu 1.500 Euro betragen kann. Wir dürfen uns jedoch nichts vormachen: Diese Summe ist als ein absolutes Minimum zu betrachten. Ihre einmalige Auszahlung darf nicht dazu führen, dass wir uns künftig mit diesen viel zu niedrig ausfallenden Boni abspeisen lassen! Dieser Betrag ist längerfristig nur hinnehmbar, wenn er quartalsweise ausgezahlt wird. Eine für die berufliche angemessene Lohnstruktur muss nachhaltig sein. Zu erreichen ist dies allein mit der Umsetzung unserer Forderung, ein Mindestgehalt von 4.000 Euro brutto für vollzeitbeschäftigte Pflegefachpersonen festzulegen“, so Dr. Markus Mai, Präsident der Rheinland-Pfalz. […]

: Landespflegekammer Rheinland-Pfalz

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