Pflegekammer nun auch in NRW

In wird derzeit als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine errichtet mit der Aufgabe, die beruflichen Interessen der Pflegefachpersonen in zu vertreten. Laut den einschlägigen Vorschriften des Heilberufsgesetzes -Westfalen soll sich die Pflegekammer bis 1. April 2022 konstituieren. Die stellt für den Aufbau der Pflegekammer NRW insgesamt fünf Millionen Euro zur Verfügung. […]

Quelle: BPG Münster

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