Pflegekammer kontrolliert Fortbildungspflicht ab 2027 stichprobenartig

Erster Zyklus der Fortbildungsordnung läuft noch ohne Nachweise – digitales Mitgliederportal soll künftig Punkte und Fortbildungen verwalten

Ein Jahr nach Einführung ihrer Fortbildungsordnung zieht die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz eine erste Bilanz. Während des laufenden ersten Fortbildungszyklus müssen Pflegefachpersonen noch keine Nachweise einreichen. Nach dessen Abschluss im kommenden Jahr soll die Einhaltung der Vorgaben erstmals anhand einer Zufallsstichprobe überprüft werden.

Die Fortbildungsordnung regelt in Rheinland-Pfalz die berufliche Fortbildung der Pflegefachpersonen. Im ersten Jahr lag der Schwerpunkt nach Angaben der Kammer vor allem auf Information und praktischer Umsetzung. In 27 Informationsveranstaltungen wurden die neuen Vorgaben erläutert; das zuständige Projektteam beantwortete mehr als 500 Fragen zur Punktevergabe, Anerkennung von Fortbildungen und zu Unterbrechungen des Fortbildungszyklus.

Die Regelungen wurden dabei weiter konkretisiert. Seit Februar 2026 können beispielsweise auch pflegebezogene Podcasts für die Fortbildung angerechnet werden. Ergänzend stellt die Kammer Fallbeispiele, Muster für Teilnahmebescheinigungen und einen Fortbildungsrechner bereit.

Auch digitale Angebote gewinnen an Bedeutung. An der kostenfreien Webinarreihe „Pflegewissen Digital“ nahmen bislang mehr als 1.400 Personen teil. Im nächsten Schritt soll das Mitgliederportal ausgebaut werden, sodass Fortbildungsnachweise, Punktestände und Unterbrechungszeiten digital verwaltet werden können.