Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung 2022

nach § 9 Absatz 1 Nummer 8 des Krankenhausentgeltgesetzes () über die näheren Einzelheiten zur Verhandlung des Pflegebudgets für den Vereinbarungszeitraum 2022 (Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung 2022)

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben sich auf die Vereinbarung nach § 9 Absatz 1 Nummer 8 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) über die näheren Einzelheiten zur Verhandlung des Pflegebudgets (Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung 2022) für den Vereinbarungszeitraum 2022 verständigt. Das Unterschriftenverfahren wurde eingeleitet.

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