Pflegebonusgesetz: Personal in Vorsorge und Reha gleichberechtigt berücksichtigen

Bundesverband Geriatrie: Ausschluss der in und durch den Gesetzgeber nicht nachvollziehbar

Der Entwurf des Gesetzes zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz PflBG) wird vom Bundesverband Geriatrie begrüßt. Dies betrifft vor allem die Intention des Gesetzgebers, die seit nunmehr zwei Jahren außerordentlichen physischen und psychischen Belastungen von Pflegekräften ein weiteres Mal finanziell anzuerkennen. „Zugleich ist es aus unserer Sicht umso weniger nachvollziehbar, dass Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nicht berücksichtigt werden sollen“, sagt Dirk van den Heuvel. Die fortwährend hohe Belastung durch die -/SARS-CoV-2- betreffe Pflegende in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen genauso wie in Vorsorge und Rehabilitation. […]

Quelle: Bundesverband Geriatrie

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