Pflegebonus: Neuer Paragraph regelt Auszahlung in Krankenhäusern

Der neue Paragraph 26e im definiert dabei künftig, wie hoch der Bonus für Beschäftigte in der ausfällt. Pflegefachpersonen in Krankenhäusern, die den Schwellenwert von 10 - mit einer Beatmungsdauer von mindestens 48 Stunden erreichen, sind als besonders belastet prämienberechtigt. Dort ist geplant, dass allen Pflegefachpersonen eine von zu 1.700 Euro ausgezahlt werden soll. Eine Pflegefachperson mit Intensivpflegeweiterbildung erhält 2.500 Euro.  […]

Quelle: Pflegekammer Rheinland-Pfalz

Das könnte Dich auch interessieren …