Personalgestellungen im Krankenhaus aus umsatzsteuerlicher Sicht
“Entgeltliche Personalgestellungen sind keine im sozialen Bereich erbrachten Gemeinwohldienstleistungen“ – mit dieser Feststellung hat der bundesfinanzhof in einem Urteil vom 14.01.2016 (Az. V R 56/14, BFH/NV 2016, S. 792) einen schon vorher vom eugh (insbesondere im Urteil vom 12.03.2014, Az. C-594/13, „go fair“ zeitarbeit OHG) formulierten Grundsatz ein- und ausdrucksvoll bestätigt, in der praxis aber häufig genug auch Unsicherheit und Unbehagen ausgelöst.
Von diesem Grundsatz sind prinzipiell auch Krankenhäuser und vergleichbare Erbringer ärztlicher Heilbehandlungen, z. B. MVZ, betroffen […]
Quelle: BDO Legal