Personalgestellungen im Krankenhaus aus umsatzsteuerlicher Sicht

“Entgeltliche Personalgestellungen sind keine im sozialen Bereich erbrachten Gemeinwohldienstleistungen“ – mit dieser Feststellung hat der in einem Urteil vom 14.01. (Az. V R 56/14, BFH/NV 2016, S. 792) einen schon vorher vom (insbesondere im Urteil vom 12.03.2014, Az. C-594/13, „go fair“ OHG) formulierten Grundsatz ein- und ausdrucksvoll bestätigt, in der aber häufig genug auch Unsicherheit und Unbehagen ausgelöst.

Von diesem Grundsatz sind prinzipiell auch Krankenhäuser und vergleichbare Erbringer ärztlicher Heilbehandlungen, z. B. MVZ, betroffen […]

Quelle: BDO Legal

Das könnte Dich auch interessieren …