Personalgestellung in Zeiten der Corona-Pandemie

Umsatzsteuerliche Behandlung von im Gesundheitssektor

Die Gestellung von Ärzten und medizinischem an andere Einrichtungen des Gesundheitssektors kann grundsätzlich steuerbefreit sein. Die Steuerbefreiung unterliegt jedoch engen Voraussetzungen, die für den Einzelfall geprüft werden müssen. […]

Quelle: CURACON

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