Personalausstattung in stationären psychiatrischen Einrichtungen

Ein patientenorientiertes und leitliniengerechtes Konzept zur
er Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss () nach § 136a (2) SGB V beauftragt, verbindliche Mindestvorgaben für das für die Behandlung erforderliche therapeutische Personal in ären psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen festzulegen. Dies hat die Fachgesellschaften/-verbände veranlasst, eigene konzeptionelle Überlegungen zur zukünftigen Gestaltung der Personalbemessung zu entwickeln. […]

Quelle: Springer

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