Personalausfallkonzept zum Nachweis von Ausnahmetatbeständen

Seit 1. Januar gelten die , die die sicherer machen und für Transparenz in der Schichtbesetzung sorgen sollen. Doch wie ist mit kurzfristigen Krankheitsausfällen im Sinne der PpUGV umzugehen? Hier ein Lösungsvorschlag.

Nach der PpUGV müssen die darin festgelegten Pflegepersonaluntergrenzen nicht eingehalten werden, wenn kurzfristige krankheitsbedingte auftreten, die das übliche Maß übersteigen oder wenn die Patientenzahlen stark erhöht sind. In den Krankenhäusern führt derzeit insbesondere die PpUGV-Regelung bezüglich der kurzfristigen krankheitsbedingten Personalausfälle zu Unsicherheiten […]

Quelle: thieme-connect.com

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