Ohne Pflege kein Krankenhaus

Als letztes Bundesland bringt ein Landeskrankenhausgesetz auf den parlamentarischen Weg. Das Gesetz will eine qualitativ hochwertige, - und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung des Landes Schleswig-Holstein sicherstellen. Eine zentrale Rolle muss dabei der zukommen.

Die Krankenhäuser sollen gleichermaßen leistungsfähig, wirtschaftlich gesichert, sparsam und eigenverantwortlich sein. Damit gute , gute Zahlen und gute Pflege gleichermaßen umgesetzt werden, braucht es Strukturen, die dies sicherstellen. Deshalb weist die eindringlich auf zwei Punkte hin:

  • Pflege muss Teil der Geschäftsführung sein (§ 34 )
  • Stimmberechtigte Beteiligung im Landeskrankenhausausschuss (§5 Beteiligte) […]

Quelle: Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein

 

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