Ohne Pflege kein Krankenhaus
Als letztes Bundesland bringt schleswig-holstein ein Landeskrankenhausgesetz auf den parlamentarischen Weg. Das Gesetz will eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung des Landes Schleswig-Holstein sicherstellen. Eine zentrale Rolle muss dabei der pflege zukommen.
Die Krankenhäuser sollen gleichermaßen leistungsfähig, wirtschaftlich gesichert, sparsam und eigenverantwortlich sein. Damit gute medizin, gute Zahlen und gute Pflege gleichermaßen umgesetzt werden, braucht es Strukturen, die dies sicherstellen. Deshalb weist die pflegeberufekammer eindringlich auf zwei Punkte hin:
- Pflege muss Teil der Geschäftsführung sein (§ 34 betriebsleitung)
- Stimmberechtigte Beteiligung im Landeskrankenhausausschuss (§5 Beteiligte) […]