Oberverwaltungsgericht hat die Rechtmäßigkeit der verpflichtenden Mitgliedschaft in der Pflegekammer bestätigt

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts , dass die Vorschriften der Niedersachsen verfassungsgemäß sind.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung


 

Das in Lüneburg hat entschieden: An der Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer Niedersachsen ist rechtlich nichts auszusetzen. Auch die Mitgliedschaft von Personen, die nicht in der direkten Pflege arbeiten, ist rechtens. […]

In dem zweiten Verfahren ging es um die Klage einer Fallmanagerin, die überwiegend Verwaltungsaufgaben ausführt, aber über eine verfügt. Da sie nicht in der direkten Pflege tätig ist, lehnte sie eine Mitgliedschaft in der Pflegekammer ab. Das Oberverwaltungsgericht sah das wie zuvor das Verwaltungsgericht Hannover anders. Das Oberverwaltungsgericht ist der Ansicht, dass die Klägerin auch in dieser Tätigkeit auf die Kenntnisse und Fähigkeiten ihrer Pflegeausbildung zurückgreifen könne. Sandra Mehmecke: „Pflege ist so viel mehr als die reine Grundversorgung am Bett des Pflegebedürftigen. Pflegefachliche Kompetenzen sind in allen Bereichen der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung unerlässlich.“ […]

Quelle: Pflegekammer Niedersachsen

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