Marburger Bund begrüßt verpflichtende Weiterbildungskooperationen in NRW
Anpassungen im Krankenhausgestaltungsgesetz sollen ärztliche Weiterbildung absichern
Der Marburger Bund hat die geplanten Anpassungen im nordrhein-westfälischen Krankenhausgestaltungsgesetz (KHGG NRW) ausdrücklich begrüßt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Krankenhäuser künftig verpflichtend bei der ärztlichen Weiterbildung kooperieren müssen, wenn sie die Inhalte der Weiterbildungsordnung nicht vollständig am eigenen Standort vermitteln können.
Nach dem Entwurf sollen sich nicht nur die betroffenen Krankenhäuser, sondern auch die jeweiligen Kooperationspartner verbindlich an solchen Weiterbildungsverbünden beteiligen. Damit werde Weiterbildung erstmals klar als gemeinsame Verantwortung der Krankenhäuser anerkannt und strukturell abgesichert. Die 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Susanne Johna, bewertet die geplanten Regelungen als wichtigen Schritt: „Weiterbildung wird damit als gemeinsame Verantwortung der Krankenhäuser anerkannt und strukturell abgesichert. Das ist ein wichtiger erster Schritt zum Abbau von rechtlichen Hürden bei der standortübergreifenden ärztlichen Weiterbildung.“
Krankenhausplanung und Weiterbildung gemeinsam denken
Hintergrund der Gesetzesänderung ist die neue Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen, die eine stärkere Konzentration hochkomplexer Leistungen vorsieht. Diese könne zwar die Versorgungsqualität verbessern, dürfe aber aus Sicht des Marburger Bundes nicht zulasten der ärztlichen Weiterbildung gehen.
Dr. Johna betont, dass die Facharztweiterbildung auch unter veränderten Strukturbedingungen kontinuierlich und innerhalb der vorgesehenen Zeit möglich bleiben müsse. Die Verpflichtung zu Weiterbildungskooperationen sei hierfür eine grundlegende Voraussetzung, um Ausbildungsabbrüche oder Verzögerungen zu vermeiden.
Forderung nach weiteren rechtlichen Anpassungen
Nach Auffassung des Marburger Bundes reichen Kooperationspflichten allein jedoch nicht aus. Damit Weiterbildungsverbünde in der Praxis funktionieren, müssten diese rechtssicher ausgestaltet werden. Der Verband fordert seit längerem insbesondere eine bundesgesetzliche Ausnahme vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für die ärztliche Weiterbildung, um rechtliche Unsicherheiten bei standortübergreifenden Einsätzen zu beseitigen. Kontinuität, Planungssicherheit und verlässliche Arbeitsbedingungen seien entscheidend für eine qualitativ hochwertige Weiterbildung und für die Attraktivität des Arztberufs.
Appell an den Bundesgesetzgeber
Der Marburger Bund sieht nun den Bund in der Verantwortung. Auf Bundesebene müssten im Rahmen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit Weiterbildungsverbünde flächendeckend und ohne rechtliche Risiken umgesetzt werden können. Nach Einschätzung des Verbandes handelt es sich dabei um eine Investition in den fachärztlichen Nachwuchs und zugleich um eine zentrale Voraussetzung für die langfristige Sicherung der Patientenversorgung.






