Marburger Bund klagt auf Umsetzung elektronischer Arbeitszeiterfassung in Unikliniken
Unzureichende Umsetzung des TV-Ärzte sorgt für Rechtsstreit zwischen Gewerkschaft und Tarifgemeinschaft deutscher Länder
Der Marburger Bund (MB) hat beim Arbeitsgericht Berlin eine Einwirkungsklage gegen die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) eingereicht. Hintergrund ist die unzureichende Umsetzung der Regelung zur lückenlosen elektronischen Arbeitszeiterfassung für Ärztinnen und Ärzte an landeseigenen Universitätskliniken im Rahmen des TV-Ärzte.
Seit dem 1. Januar 2025 schreibe der Tarifvertrag eindeutig vor, dass Arbeitszeiten ausschließlich elektronisch erfasst werden müssen, wobei die gesamte Anwesenheit am Arbeitsplatz abzüglich tatsächlich gewährter Pausen als Arbeitszeit gilt (§ 10 Abs. 2 TV-Ärzte). Praktiken wie die Anerkennung nur der im Dienstplan hinterlegten Arbeitszeit oder manuelle Aufzeichnungen verstoßen damit gegen den Tarifvertrag.
Der Marburger Bund kritisiert, dass viele Universitätskliniken die Neuregelung bisher nicht oder nur unzureichend umgesetzt haben. „Wir können es als Gewerkschaft nicht zulassen, dass offener Rechtsbruch zur Regel wird. Verträge sind einzuhalten. Vereinbarungen, die am Verhandlungstisch getroffen wurden, müssen umgesetzt werden“, erklärte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes.






