Lockerung des Arbeitszeitgesetzes darf nicht zu unnötiger Ausnutzung führen

plant Rechtsverordnung zum Arbeitszeitgesetz – Lockerungen vor Ort ohne Mitsprache der Pflegenden unverantwortlich

„Die Arbeitsbelastung in der ären ist bereits jetzt schon sehr hoch. Dies wird längerfristig zu einer Gefährdung der führen. Konzentrationsdefizite und Ermüdungserscheinungen müssen insbesondere in der pflegerischen Versorgung eingedämmt werden. Zur Sicherung der Pflegeversorgung und der Gesundheit der Pflegefachpersonen appellieren wir an die Arbeitgeber im Land, die gesetzlich erlaubten Ausnahmen bei der Arbeitszeit nur in Notsituationen umzusetzen. Pflegefachpersonen sind keine Roboter. Sollten sie nicht in der Lage sein, die extrem langen Arbeitszeiten zu bewältigen, so dürfen ihnen daraus keine Nachteile entstehen“, sagt Dr. Markus Mai, Präsident der Rheinland-Pfalz. […]

: Landespflegekammer Rheinland-Pfalz

 

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