Die Änderungsvereinbarung enthält insbesondere Vorgaben zur Handhabung der Jahresüberlieger bei der Ermittlung des krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwerts und damit verbundener Ausgleichsregelungen sowie eine Ergänzung der Aufstellung der Entgelte und Budgetermittlung (AEB) nach Anlage 1 des Krankenhausentgeltgesetzes zur Ermittlung der Summe der Pflegebewertungsrelationen. Nachfolgend stellen wir Ihnen eine Lesefassung der aktualisierten Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung zur Verfügung. […]

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (PDF, 440KB)