Landespflegekammer lehnt Überführung der Psychiatrie-Personalverordnung in Personaluntergrenzen ab – Personalausstattung muss quantitativ angepasst werden

Vorschlag der Krankenkassen gefährdet Versorgung in Psychiatrie und Psychosomatik

„Mit seiner eindeutigen Positionierung hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) deutlich gemacht, dass er im Bereich der Psychiatrie und Psychosomatik keineswegs auf Fortschritt setzt. Wir lehnen den Vorschlag der GKV konsequent ab, die 30 Jahre alte Personalverordnung in eine Personaluntergrenze zu überführen. Mit dieser Maßnahme macht man lediglich einen Schritt nach vorne und gleich zwei zurück, daher sollten viel eher effiziente Personalbemessungsinstrumente eingeführt werden. Für die Entwicklung dieser Instrumente ist ein verbindlicher Zeitplan notwendig, da die Richtlinie aus unserer Sicht nur als Übergangslösung dienen kann. Das von den Kostenträgern gewünschte System aus und Sanktionen wäre nicht zukunftsfähig. Wir plädieren daher für Personalmindestvorgaben sowie eine quantitative Anpassung der “, so Dr. Markus Mai, der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.

Der Gemeinsame Bundesausschuss () will am 19. September eine grundlegende Entscheidung zur Personalausstattung in Psychiatrien fällen. […]

: Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (KdöR)

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