Landespflegekammer begrüßt Grundkonzeption der aktualisierten Pflegepersonalregelung 2.0

Kritik an Letztentscheidungsgewalt der Krankenhausleitungen – Ziel muss jedoch eine bedarfsgerechte Pflegepersonalbemessung sein

„Mit der Grundkonzeption der aktualisierten Pflegepersonalregelung ( 2.0) sind wir im Großen und Ganzen einverstanden. Damit wird ein Ordnungsrahmen geschaffen, der eine wichtige Argumentationsgrundlage für die Personalbemessung in Krankenhäusern darstellt. Die Bemessung der ausreichenden gehört in der beruflichen Pflege bundesweit zu den größten Baustellen, sodass wir diese überschaubare Zwischenlösung in diesem Bereich begrüßen. Die Letztentscheidung für den Stellenplan der jeweiligen Geschäftsführung zu übertragen ist jedoch unter professionellen Versorgungsgesichtspunkten nicht optimal. Vielmehr hätten wir uns gewünscht, dass die Pflegedienstleitungen bei der Vereinbarungsregelung für die Stellenbesetzung den Ton angeben und verstärkt ihre Kompetenzen miteinbringen können. Mit der jetzigen Regelung ist zu befürchten, dass wirtschaftliche Interessen erneut im Vordergrund stehen und die Diskussion um eine bedarfsgerechte Personalausstattung maßgeblich mitbestimmen. In diesem Bereich muss unbedingt nachgebessert werden. Ansonsten stellt sich die Frage, warum man überhaupt jeden Patienten einstufen soll, wenn die Personalverteilung auch unabhängig von der Einschätzung der Pflegefachpersonen erfolgt“, sagt Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. […]

Pressemitteilung: Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (KdöR)

Das könnte Dich auch interessieren …