Krankenhausindividuelle Vergütung von Pflegepersonalkosten ab 2020
Bundesgesundheitsministerium – Sofortprogramm pflege
[…] Künftig sollen Pflegepersonalkosten besser und unabhängig von Fallpauschalen vergütet werden. Unser Ziel ist es, dass die Krankenhausvergütung ab dem Jahr 2020 auf eine Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt wird.
Die Pflegepersonalkostenvergütung berücksichtigt die Aufwendungen für den krankenhausindividuellen pflegepersonalbedarf in der Patientenversorgung. Die DRG-Berechnungen werden um diese Pflegepersonalkosten bereinigt. Dazu werden die Selbstverwaltungspartner für das drg-system gesetzlich beauftragt, die DRG-Vergütung ohne die Pflegekostenanteile in der Patientenversorgung auszuweisen. Die Partner der Pflegesatzvereinbarung vereinbaren die krankenhausindividuelle Pflegepersonalausstattung in der Patientenversorgung auf der Grundlage der von den Krankenhäusern geplanten und nachgewiesenen Pflegepersonalausstattung und der entsprechenden Kosten (krankenhausindividuelle kostenerstattung). Die zweckentsprechende Mittelverwendung ist nachzuweisen. Nicht zweckentsprechend verwendete Mittel sind zurückzuzahlen. […]
Quelle: Bundesgesundheitsministerium