Konkretisierung der Abgrenzung der Pflegepersonalkosten

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben sich im Rahmen der des aG-DRG-Systems 2021 Anfang November darauf verständigt, die Vorgaben zur Abgrenzung der der unmittelbaren auf bettenführenden Stationen für die Pflegebudgetverhandlungen klarstellend zu definieren. Für den Vereinbarungszeitraum 2020 werden die Konkretisierungen im Rahmen von Empfehlungen umgesetzt. Für den Vereinbarungszeitraum 2021 erfolgt die Umsetzung über eine Änderungsvereinbarung durch einen Anhang zur Anlage 3 der Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung. Das Unterschriftenverfahren wurde für beide Dokumente eingeleitet.

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Quelle: DKG

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