Klinikverbund Hessen e. V. berechnet erhebliche Unterdeckung beim vorläufigen Pflegeentgelt

Vor der Pflegefinanzierung droht die Zahlungsunfähigkeit

Wenn am 01.01.2020 die Abrechnung der Pflegeentgelte beginnt, hätten nach Berechnungen des Klinikverbunds Hessen e. V. die meisten Krankenhäuser zunächst große Probleme, ihre Pflegepersonalkosten zu finanzieren.

„Gerade Krankenhäuser, die einen hohen Anteil an pflegeintensiven Leistungen haben, werden vor dem Abschluss einer Vereinbarung mit den Krankenkassen durch die vorläufige Abrechnung der Pflegeentgelte weit weniger Einnahmen haben, als sie an Kosten für das aufwenden müssen,“ stellt Clemens Maurer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest. Hintergrund ist eine Regelung zur vorläufigen Abrechnung der neuen Pflegeentgelte. Nach dieser Regelung rechnen die Krankenhäuser bis zur Vereinbarung eines individuellen Pflegebudgets und Pflegeentgeltes einen Betrag von 130 € pro Belegungstag zur Finanzierung des Pflegepersonals ab. Nach den Berechnungen des Klinikverbundes reiche dieser nicht aus, um die aus den -Fallpauschalen ausgegliederten Pflegekosten zu decken. […]

Quelle: Klinikverbund Hessen


Siehe auch:

So lange die Pflegebudgets nicht vereinbart sind, bleibt die Krankenhauspflege unterfinanziert

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