Keine (Sozialversicherungs-)Freiheit für Ärzte und Pfleger – Die BSG Urteile zur Honorarkräften im Krankenhaus

Das bestätigt die von der DRV in allen Bescheiden zu Honorarkräften im Gesundheitssektor gesetzte Prämisse, wonach im grundsätzlich kein freiberufliches ärztliches oder pflegerisches denkbar sei. […]

Quelle: Handelsblatt

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