Investitionen in Kliniken und in Rettungsschirm Pflege ausbauen

Das Bundeskabinett hat gestern einem Gesetzentwurf zum „“ zugestimmt, mit dem der Bund die digitale Ausstattung in Krankenhäusern mit drei Milliarden Euro fördert. Die sollen in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und -Sicherheit investiert werden. Auch soll es Krankenhäusern ermöglicht werden, coronabedingte Mindereinnahmen auszugleichen. Für coronabedingte Mehrausgaben, z.B. aufgrund der Anschaffung von Schutzausrüstung, sollen Krankenhäuser Zuschläge erhalten können. Zusätzlich zu den Bundesmitteln werden Ländermittel in Höhe von 1,3 Milliarden Euro für das Investitionspaket bereitgestellt.

Der Rettungsschirm für die sollte laut Gesetzentwurf zunächst bis zum 31. März 2021 verlängert werden. Nach Angaben der Zeitschrift „Altenheim“ sei dieser Zeitraum in letzter Minute um drei Monate verkürzt worden. […]

Es ist allerdings nicht nachvollziehbar, dass der Rettungsschirm für die Pflege, mit dem die coronabedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen in der Pflege refinanziert werden, nur bis zum 31. Dezember 2020 statt wie im ursprünglichen Gesetzentwurf bis zum 31. März 2021 verlängert werden soll. […]

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