Informationen zur Weiterentwicklung von Pflegepersonaluntergrenzen 2020

InEK stellt die gezogenen Krankenhäusern die Anlage 2a (Ansprechpartner), Anlage 2b (Bankverbindung) und Anlage 3 (Informationen über die Verpflichtung zur Lieferung von Daten zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen) sowie das Konzept zur Verfügung.

Quelle: InEK

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