Im Land Berlin ist die Grundlage für die finanzielle Sicherung der neuen generalisierten Pflegeausbildung gelegt

Mit der neuen generalistischen (beginnend ab 01.01.) werden neben der Neustrukturierung der auch einheitliche Finanzierungsgrundsätze eingeführt. Die Finanzierung der Ausbildung erfolgt durch einen Ausgleichsfonds. Im Land werden die einzelnen Ausbildungsbudgets auf der Grundlage der Vereinbarungen von Pauschalen zu den der praktischen Ausbildung sowie zu den Ausbildungskosten der Pflegeschulen gebildet. Die Vereinbarungen werden zwischen dem Land Berlin (vertreten durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung), den Landesverbänden der Kranken- und Pflegekassen unter Federführung der , dem Landesausschuss der Privaten , der , den Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen sowie den Interessenvertretungen der öffentlichen und privaten Pflegeschulen geschlossen.

Die erzielte Einigung der Pauschale zu den Ausbildungskosten der Pflegeschulen liegt bei 8.865 Euro und bei der Pauschale zu den Kosten der praktischen Ausbildung zwischen 7.946 und 9.998 Euro abhängig von den durchschnittlichen Jahresarbeitgeberbruttokosten für die Praxisanleiter/-innen des jeweiligen Trägers der praktischen Ausbildung bezogen auf eine Vollkraft. […]

Pressemitteilung: Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Berlin

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