GKV-Spitzenverband begrüßt die Aktivitäten der Regierung zur Verbesserung der Situation in der Alten- und Krankenpflege

für jede und Schicht…

Aus Gründen der besseren Versorgung der Versicherten und der Patientensicherheit begrüßt die gesetzliche Krankenversicherung die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen. Grundlage hierfür muss ein am individuellen Pflegebedarf ausgerichtetes sowie arbeits- und pflegewissenschaftlich fundiertes sein, welches verpflichtend anzuwenden ist. Baldmöglichst sollten die Krankenhäuser verpflichtet werden, für jede Schicht und für jede Station die Einhaltung der Untergrenzen nachzuweisen und transparent zu machen. Angaben zu monatsbezogenen Durchschnittswerten verschleiern Patientengefährdungen, da unterbesetzte Schichten durch überbesetzte Schichten rechnerisch kompensiert werden können. Dies ist inakzeptabel.

Im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes sollte zudem die Erweiterung der Pflegepersonaluntergrenzen über die pflegesensitiven Bereiche hinaus geregelt werden. Zielführender wäre es, die Grenzen für alle Stationen (und nicht für Abteilungen) festzulegen. Für den Fall einer Unterschreitung der Pflegepersonaluntergrenzen sollten Maßnahmen gesetzlich verankert werden, die eine Anpassung der Patientenströme an die vorhandenen Personalkapazitäten sicherstellen. […]

Quelle: GKV-Spitzenverband

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