Gesundheitsministerium zur Kammerversammlung der Pflegeberufekammer

Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtages vom 11. Dezember vergangenen Jahres ist eindeutig rechtskonform. Anderslautende Behauptungen sind nicht zutreffend. Der Beschluss zielt darauf ab, Haushaltsmittel bereit zu stellen.

Die mit Landtagsbeschluss festgesetzten sind ein Angebot des Haushaltsgesetzgebers an die . Über die Annahme dieses Angebotes sowie die damit verbundenen Bedingungen entscheidet alleine die Kammerversammlung. […]

: Landesportal Schleswig-Holstein

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