Gegen die geplante Abschaffung des Pflegezuschlags (§ 8 Absatz 10 KHEntgG)

Argumente der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V
Nach den vorgesehenen Regelungen im Referentenentwurf des für ein Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz () soll der mit Einführung der neuen Pflegepersonalkostenfinanzierung
über das zum 1. Januar auslaufen. Die Abschaffung des Pflegezuschlags ab dem Jahr 2020 wird damit begründet, dass durch die umfassende Finanzierung von Pflegepersonalkosten durch das Pflegebudget und dessen Zweckbindung die bislang mit dem Pflegezuschlag verfolgte Anreizwirkung für die Einstellung von mehr Pflegepersonal zielgenauer erreicht wird […]

Download: DasKrankenhaus (08/) (PDF, 308KB)

Das könnte Dich auch interessieren …