Forderungspapier für die stationäre Versorgung psychisch erkrankter Menschen in Sachsen

Forderungen der Krankenhausgesellschaft Sachsen zur -Richtlinie in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL)

„Wir fordern die Politik auf, sich für unsere sächsischen Krankenhäuser, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Patientinnen und Patienten einzusetzen und die PPP-RL schnellstmöglich und zukunftsweisend an die Versorgungsrealität anzupassen. Andernfalls werden Standortschließungen in den sächsischen Krankenhäusern die Folge sein“

Anfang 2020 ist die Richtlinie des Gemein-samen Bundesausschusses (G- BA) zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP -RL) in Kraft getreten. Unmittelbare Proteste der betroffenen Krankenhäuser und Fachverbände waren die Folge. Denn mit starren und der Rückkehr zu einer längst überholten stationsbezogenen sowie mit übertriebenen, völlig unverhältnismäßigen Dokumentations- und Nachweispflichten gefährdet die PPP- RL die psychiatrisch-psychosomatische Versorgung in den sächsischen Krankenhäusern – mit fünf fatalen Folgen, die auf den nächsten  Seiten ausgeführt werden. […]

Quelle: Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V.

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