Erstmals Tarifierung von Bedingungen für Studierende im dualen Hebammenstudium in kommunalen Kliniken

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände () haben sich erstmals auf tarifliche Regeln für die Studienbedingungen für Studierende im dualen Hebammenstudium in kommunalen Krankenhäusern geeinigt, die unter anderem Studienentgelte, den Anspruch auf 30 Tage Urlaub und den Anspruch auf Familienheimfahrten beinhalten. „Das ist ein gutes Tarifergebnis und ein wichtiger Schritt für die Sicherung des Fachkräftebedarfs. Gute und tariflich abgesicherte Studienbedingungen sind ein unerlässliches Mittel zur Nachwuchsgewinnung, gerade auch im Gesundheitswesen“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Wichtig sei zudem, dass die dual Studierenden in ihren jeweiligen Betrieben verankert seien und dort ihr Recht auf Mitbestimmung wahrnehmen könnten. „Der Tarifabschluss mit der VKA ist für die gesamte Branche wegweisend. Wir hoffen, auch andere Träger überzeugen zu können, für angehende Tarifverträge mit uns abzuschließen“, so Bühler. […]

Quelle: ver.di

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