Erneute DGINA Stellungnahme zu Personaluntergrenzen

der Deutschen Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e.V. (DGINA) zum Referentenentwurf des BMG „Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in ” in der Fassung vom 09.09.2019

  1. Die DGINA begrüßt es grundsätzlich, pflegesensitive Bereiche im zu identifizieren und hierfür -Untergrenzen zu definieren.
  2. Die DGINA weist darauf hin, dass es durch die konsequente Umsetzung der PPUG vermehrt zu einem zeitweisen Verlegungsblock aus den Notaufnahmen in die Kliniken und auf die Intensivstation kommt.
  3. Die DGINA fordert, Notaufnahmen in der Verordnung des BMG bis zu einer endgültigen zwischen dem Spitzenverband Bund der und der Deutschen Krankenhausgesellschaft als pflegesensitive Bereiche zu definieren.
  4. Die DGINA fordert, dass die Pflegepersonal-Untergrenzen für Notaufnahmen anhand eines von den notfallmedizinischen Fachgesellschaften erarbeiteten Schlüssels bestimmt werden, in dessen Berechnung u.a. die Anzahl der ambulanten und stationären Notaufnahmepatienten pro Jahr, die Anzahl der Beobachtungsbetten und die administrativen Tätigkeiten des Personals einfließen.

Quelle: Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) e.V.

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