Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Auflösung der Pflegekammer

Parallel zum Auflösungsgesetz soll derzeit in einer gesonderten Gesetzesinitiative die Rechtsgrundlage für die der Mitgliedsbeiträge aus den Jahren und geschaffen werden. Das Land wird hierfür rund vier Millionen Euro bereitstellen, sodass die in der Folge mit der Rückerstattung der Beiträge beginnen kann. Ministerin Reimann: „Die Rückzahlung der erhobenen Mitgliedsbeiträge hat für uns eine hohe Priorität und soll so schnell wie möglich beginnen.“ […]

Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei (PDF, 170KB)

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