Einigungsstellenspruch zur Personalplanung ist unwirksam

1 ABR 25/20 | , vom 17.12.2021 – Kommentar Bund Verlag

In der ist oft umstritten, wieviel der Arbeitgeber einsetzen muss, um die Beschäftigten vor Überlastung zu schützen. Ein in dieser Frage nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG kommt erst in Betracht, wenn eine Gefährdungsbeurteilung die Überlastungsgefahr festgestellt hat – so das .

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