DRV stärkt Diabetesversorgung in Reha-Kliniken: Neue Strukturanforderung bringt Fachpersonal in die Therapie-Teams
Ab 2025 müssen Reha-Kliniken der Rentenversicherung zusätzlich Diabetesberater:innen und -assistent:innen beschäftigen – DDG begrüßt strukturellen Qualitätsschub
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat auf den wachsenden Behandlungsbedarf von Menschen mit Diabetes mellitus reagiert: Seit Januar 2025 ist es für Reha-Kliniken mit kardiologischen oder gastroenterologischen Schwerpunkten verpflichtend, qualifiziertes Diabetesfachpersonal in ihren Ernährungsteams einzusetzen. Ziel ist eine verbesserte, spezialisierte Versorgung sowohl in der stationären als auch ambulanten Rehabilitation.
Neue Strukturanforderungen: Fachpersonal für moderne Versorgung
Die DRV hat die Anforderungen an Reha-Kliniken konkretisiert: Neben Diätassistent:innen oder Oecotropholog:innen müssen künftig Diabetesberater:innen DDG oder Diabetesassistent:innen DDG Teil der Ernährungsteams sein. Damit reagiert die DRV auf die steigende Zahl komplexer Diabetesverläufe in der Rehabilitation – etwa im Zusammenhang mit Herz-Kreislauf- oder Magen-Darm-Erkrankungen.
„Die neue Vorgabe ist keine reine Formsache, sondern spiegelt den erhöhten Versorgungsbedarf wider. Gerade neue Technologien wie Insulinpumpen oder kontinuierliche Glukosemessung erfordern spezialisiertes Fachwissen“, so Prof. Dr. Julia Szendrödi, Präsidentin der DDG.
Die Einbindung von Diabetesberater:innen eröffnet neue Möglichkeiten für eine delegierte ärztliche Versorgung und gezielte Schulungsangebote. So kann das Fachpersonal bei der Lebensstilumstellung, dem Diabetesmanagement sowie der Patientenschulung unterstützend wirken – mit dem Ziel, das Selbstmanagement zu stärken und die Rehabilitationsziele nachhaltig zu sichern.
„Die DRV trägt mit dieser Reform zur sektorenübergreifenden Versorgung bei. Unsere Reha-Angebote wirken in jeder Erkrankungsphase stabilisierend und stärken die Erwerbsfähigkeit“, so Brigitte Gross, Direktorin bei der DRV Bund.