DKG zur Verteilung der Corona-Prämien
Verteilung der Mittel konstruktiv gestalten
Zur Kritik aus Mitarbeitervertretungen von Krankenhäusern zur Verteilung der Corona-prämien an besonders betroffene Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen krankenhausgesellschaft (dkg) Georg Baum:
„Anders als die gesetzliche Vorgabe in den Alten- und Pflegeheimen gibt es für den Krankenhausbereich die vom bundestag beschlossene Begrenzung einer Prämienzahlung auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern, die infolge infizierter Patientinnen und Patienten einer erhöhten Arbeitsbelastung ausgesetzt waren. Auf der Grundlage dieser Vorgabe hatte die DKG gemeinsam mit dem gkv-Spitzenverband ein Konzept zur Identifizierung belasteter krankenhäuser und zur Zuordnung des Mittelbedarfs auf die Krankenhäuser erarbeitet. Dieses wurde mit Modifikationen vom Gesetzgeber umgesetzt. […]
Quelle: DKG