DKG zur Veröffentlichung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen

Mit dieser Verordnung werden für die Stroke-Units und die zwei Leistungsbereiche der Pflegeuntergrenzensteuerung unterworfen, die nach Einschätzung der Krankenhäuser dafür nicht geeignet sind, weil die Besetzung anderweitig geregelt ist bzw., die Patientenbetreuung durch eine Vielzahl von Berufsgruppen erfolgt. Es wäre wünschenswert gewesen, diese Bereiche der Akutversorgung aus dem Geltungsbereich der Untergrenzen herauszunehmen. […]

Ebenfalls begrüßenswert ist, dass das Bundesgesundheitsministerium die neu mit Untergrenzen belegten Bereiche für das erste Quartal 2020 sanktionsfrei stellt. Die Ministerverordnung geht damit über bislang von den Kassen blockierte Punkte hinweg. Die Ersatzvornahme war notwendig geworden, weil der -Spitzenverband für die Intensivstationen überzogene Personalbesetzungen durchsetzen wollte. Auch hier weicht die Ministerverordnung in die richtige Richtung ab.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (PDF,  232KB)

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